{"id":"https://herrenberg.gremien.info/oparl/paper/20252204100083","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Feuerwehr Herrenberg, Gemarkung Affst\u00e4tt \r\nRaumprogramm zum Neubau Feuerwehrhauses der Feuerwehrabteilung Affst\u00e4tt-Kuppingen","reference":"2025-078","date":"2025-04-22","paperType":"Drucksache","mainFile":{"id":"https://herrenberg.gremien.info/oparl/file/20252204100083","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2025-078","fileName":"20252204100083","mimeType":"application/pdf","size":340459,"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"  \f Drucksache - Nr. 2025-078 \u00d6FFENTLICH  Anlagen: 5    Feuerwehr Herrenberg, Gemarkung Affst\u00e4tt  Raumprogramm zum Neubau Feuerwehrhauses der Feuerwehrabteilung Affst\u00e4tt-Kuppingen    Kontakt:  Herr Marvin Binder I Feuerwehr   Tel:   07032/924-133 I  E-Mail: m.binder@herrenberg.de   Bezug: Nr. Termin \u00d6/N Art  Gemeinderat 2022-079 26.07.2022 \u00d6 Beschlussfassung  Projektgruppe Neubau Feuerwehrhaus Affst\u00e4tt-Kuppingen  28.04.2025 N zur Vorberatung  Feuerwehrausschuss  09.07.2025 N zur Vorberatung  Ortschaftsrat Affst\u00e4tt 2025-078 21.07.2025 \u00d6 zur Vorberatung  Ortschaftsrat Kuppingen 2025-078 21.07.2025 \u00d6 zur Vorberatung  Gemeinderat 2025-078 22.07.2025 \u00d6 zur Beschlussfassung  \f I. Beschlussantrag\f Der Gemeinderat beschlie\u00dft das Raumprogramm f\u00fcr den Neubau des Feuerwehrhauses f\u00fcr die zusammengelegte Abteilung Affst\u00e4tt-Kuppingen der Feuerwehr Herrenberg (siehe Anlage 1).  Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren mit L\u00f6sungsvorschlag zur Ermittlung eines Objektplaners (Architekturb\u00fcros) durchzuf\u00fchren. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vergabeverfahrens wird ein externes B\u00fcro zur Betreuung beauftragt.    \f\f\f II. Das Wesentliche im \u00dcberblick Der Gemeinderat beschloss in Rahmen des Feuerwehrbedarfsplan im Jahr 2022 die Zusammenlegung der Abteilungen Affst\u00e4tt und Kuppingen zu einer Abteilung.  F\u00fcr diese Abteilung beschloss der Gemeinderat ebenfalls ein Feuerwehrhaus im Binsenkolben mittels Neubau zu realisieren.  Die Arbeitsgruppe bestehend aus ehrenamtlichen Mitgliedern der Feuerwehrabteilungen Affst\u00e4tt & Kuppingen wurde zusammen mit Mitarbeitern der Verwaltung gegr\u00fcndet, die Erarbeitung eines Raumprogramms erfolgte die Grundlagenermittlung durch die Architekturb\u00fcro Braunger W\u00f6rz Architekten GmbH. Entsprechend dem erarbeiteten Raumprogramm ergibt sich ein Raumbedarf von ca. 1.800 m2. Die Verwaltung sieht vor, zur Ermittlung eines Objektplaners (Architekturb\u00fcros) ein Vergabeverfahren mit L\u00f6sungsvorschlag durchzuf\u00fchren. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vergabeverfahrens soll ein externes B\u00fcro zur Betreuung beauftragt werden.  Ein Ergebnis kann im Fr\u00fchjahr vorliegen. Ein erster grober Meilensteinplan sieht vor, dass ein Planerteam zu Beginn 2027 mit dem Vorentwurf starten soll. Der Baubeschluss k\u00f6nnte Ende des selbigen Jahres vorliegen. Eine Fertigstellung und Inbetriebnahme k\u00f6nnte somit Mitte 2030 erfolgen. (siehe Anlage 5) Eine erste Ermittlung der Grobkosten f\u00fcr den Neubau ergeben runde 10 Mio. Euro. Das weitere Verfahren sieht vor, entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums \u00fcber Zuwendungen f\u00fcr das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV) eine Festbetragsf\u00f6rderung je Stellplatz zu beantragen. Diese umfasst vollumf\u00e4nglich 990.000 .     Notizen                            \f III. Sachverhalt  Leitbild Herrenberg 2035 / Beteiligung   Handlungsfeld Leitsatz  5: Stadtbildpflege / Stadtraum mit Atmosph\u00e4re.  9: Kultur, Sport und Freizeit / Kulturelle Vielfalt mit Strahlkraft.  12: Beteiligung und Engagement / Wir schaffen Rahmenbedingungen, damit alle in Herrenberg Zugang zu Beteiligung und Engagement finden.   Ziele/Projekte     Erl\u00e4uterungen zum Sachverhalt  Zeitlicher Ablauf & Beteiligung Ehrenamt  Im Zuge der Beschlussfassung zum Feuerwehrbedarfsplan f\u00fcr den Zeitraum 20222026 beschloss der Gemeinderat mit der Drucksache DS 2022-079 die Zusammenlegung der Feuerwehrabteilungen Affst\u00e4tt und Kuppingen zu einer gemeinsamen Abteilung. F\u00fcr diese neue gemeinsame Abteilung der Feuerwehr Herrenberg wurde au\u00dferdem ein Neubau im Gewerbegebiet Binsenkolben VI beschlossen.  Nach dem Beschluss im Sommer 2022 initiierte die Verwaltung eine \u00dcberpr\u00fcfung, in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister des Landkreises B\u00f6blingen, der Integration eines kreisweiten Ausbildungszentrums im Neubau des Feuerwehrhauses. Ziel war es, durch dieses gemeinsame Projekt umfangreiche finanzielle F\u00f6rdermittel zu gewinnen. Im weiteren Projektverlauf stellte sich diese Idee jedoch als nicht zielf\u00fchrend heraus, da die Gr\u00f6\u00dfe des Grundst\u00fcckes nicht ausreichend ist.   Ende 2022 fand die erste Sitzung der Projektgruppe statt. Der Projektgruppe geh\u00f6ren die jeweiligen Abteilungskommandanten, deren Stellvertreter sowie je zwei Mitglieder der Mannschaft an. Ebenfalls wurden alle Mitglieder der beiden Abteilungen regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Zwischenst\u00e4nde informiert.   Im Februar 2023 wurde das Architekturb\u00fcro Braunger W\u00f6rz Architekten GmbH mit der Erarbeitung des Raumprogrammes beauftragt. Das Architekturb\u00fcro realisierte bereits mehrere Neubauten von Feuerwehrh\u00e4usern wie z.B. in Blaustein, Aufheim, G\u00fcnzburg, Ilertissen, Ingelheim, Bermaringen und Langweid.   Im weiteren Verlauf des Jahres 2023 fanden zus\u00e4tzliche Sitzungen der Projektgruppe statt. Allerdings musste das Projekt anschlie\u00dfend aufgrund personeller Engp\u00e4sse pausiert werden. Ausf\u00fchrungen zum Raumprogramm Das Raumprogramm wurde auf Grundlage der DIN 14092 f\u00fcr Feuerwehrh\u00e4user erstellt und ber\u00fccksichtigt zudem die Vorgaben der Arbeitsst\u00e4ttenverordnung sowie der zugeh\u00f6rigen Arbeitsst\u00e4ttenrichtlinie. Die Einhaltung aller rechtlichen Voraussetzungen ist erforderlich, um gem\u00e4\u00df der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums \u00fcber Zuwendungen f\u00fcr das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV) eine Festbetragsf\u00f6rderung je Stellplatz erhalten zu k\u00f6nnen.  Die Rahmenbedingungen des Raumprogrammes umfassen ein Feuerwehrhaus, welches dem heutigen Standard entspricht. Das Feuerwehrhaus stellt einen ersten zentralen Baustein f\u00fcr das im Feuerwehrbedarfsplan beschriebene Zielbild der Feuerwehr Herrenberg mit allen Einsatzabteilungen dar, welches die Feuerwehr solide und zukunftsweisend aufstellt.  Die Bestandsfeuerwehrh\u00e4user in Affst\u00e4tt und Kuppingen wei\u00dfen wie im Feuerwehrbedarfsplan beschrieben erheblichen Sanierungsbedarf auf. So liegt auszugsweise in beiden Feuerwehrh\u00e4usern bei Regen Wassereintritt vor, es sind keine geschlechtergetrennten Umkleidebereiche vorhanden und in Affst\u00e4tt sogar gar keine Sanit\u00e4ranlagen. Eine Ert\u00fcchtigung an den jeweiligen Standorten schlie\u00dft der Feuerwehrbedarfsplan aus. Der Gemeinderat beschloss daher im Rahmen der DS 2022-079 die Zusammenlegung der Abteilungen Affst\u00e4tt und Kuppingen, sowie die Errichtung eines neuen gemeinsamen Feuerwehrhauses im Binsenkolben IV.  Ein weiteres wesentliches Ziel des Raumprogramms ist es daher auch, den Standort Herrenberg Stadtmitte deutlich zu entlasten. Dies betrifft sowohl den bisherigen Standort als auch einen potenziellen Neubau. Die Entlastung soll durch die Auslagerung von Ger\u00e4tschaften und Fahrzeugen erfolgen  im Einklang mit den Empfehlungen des Feuerwehrbedarfsplans. Konkret bedeutet dies beispielsweise die Verlagerung des Wechselladerfahrzeugs sowie der zugeh\u00f6rigen Abrollbeh\u00e4lter, die bislang in Herrenberg stationiert sind. Diese sollen zuk\u00fcnftig gem\u00e4\u00df dem Fahrzeugkonzept am Standort Affst\u00e4tt-Kuppingen untergebracht werden.  Die r\u00e4umlichen Gegebenheiten im Hinblick auf Raum- und Fl\u00e4chenbedarf des Neubaus werden durch zwei wesentliche Faktoren beeinflusst. Den Nutzerzahlen und dem Bedarf an Stellpl\u00e4tzen f\u00fcr Feuerwehrfahrzeuge. So basieren die Nutzerzahlen auf den Mitgliederzahlen der bisherigen Feuerwehrabteilungen Affst\u00e4tt und Kuppingen. Daraus ergibt sich eine k\u00fcnftige Gesamtmitgliederzahl von 15 Frauen und 90 M\u00e4nnern. Hinsichtlich der Feuerwehrfahrzeuge ergibt sich eine Gesamtanzahl von zehn Stellpl\u00e4tzen, auf denen sowohl die Bestandsfahrzeuge als auch die ausgelagerten Fahrzeuge untergebracht werden sollen.  Aufgrund knapper Haushaltsmittel und im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsf\u00fchrung wurden im Raumprogramm grunds\u00e4tzlich die in den rechtlichen Vorgaben festgelegten Mindestgr\u00f6\u00dfen ber\u00fccksichtigt. Durch die gezielte Zusammenlegung von R\u00e4umen und deren Mehrfachnutzung konnten die ben\u00f6tigten Ressourcen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Dabei ist hervorzuheben, dass die bisherigen r\u00e4umlichen Gegebenheiten  wie etwa das Feuerwehrhaus in Affst\u00e4tt, das weder \u00fcber einen r\u00e4umlich getrennten Umkleidebereich noch \u00fcber Sanit\u00e4ranlagen verf\u00fcgt  den heutigen Anforderungen an eine Neubauplanung nicht mehr entsprechen und rechtlich nicht mehr zul\u00e4ssig sind.  Im Folgenden wird daher ausschlie\u00dflich auf die Abweichungen von Normen eingegangen, da alle weiteren Informationen dem Raumprogramm entnommen werden k\u00f6nnen. Umkleide & Sanit\u00e4rr\u00e4ume Herren bzw. Damen (Lfd. Nr. 3-6):  Sowohl die Umkleidebereiche als auch die Sanit\u00e4ranlagen wurden ausschlie\u00dflich f\u00fcr zwei Geschlechter (weiblich und m\u00e4nnlich) vorgesehen. R\u00e4ume f\u00fcr ein drittes Geschlecht oder f\u00fcr Menschen mit Behinderung wurden nicht ber\u00fccksichtigt. Stabsraum/ Lagebesprechung (Lfd. Nr. 9): Entsprechend der Norm wird ein Raum f\u00fcr die Lagebesprechung sowie ein Stabsraum in unmittelbarer N\u00e4he zur Funk- und Kommunikationszentrale im Erdgeschoss ben\u00f6tigt. Die daf\u00fcr erforderliche Mindestgr\u00f6\u00dfe betr\u00e4gt 15 m2. Abweichend davon wurden beide R\u00e4ume zu einem einzigen Raum zusammengef\u00fchrt, der gr\u00f6\u00dfer als die vorgegebene Mindestgr\u00f6\u00dfe f\u00fcr einen einzelnen Raum ausgef\u00fchrt wurde. Zus\u00e4tzlich wurde ein Bereich f\u00fcr die Kinderbetreuung w\u00e4hrend der ersten Phase des Einsatzes eingeplant. Dies erm\u00f6glicht es Feuerwehrangeh\u00f6rigen, ihre Kinder zum Einsatzdienst mitzubringen, w\u00e4hrend eine Aufsichtsperson die Betreuung \u00fcbernimmt, sodass alle anderen Einsatzkr\u00e4fte weiterhin am Einsatz teilnehmen k\u00f6nnen. Bisher war dies nicht m\u00f6glich, was zu einer Reduzierung des potenziell verf\u00fcgbaren Personals f\u00fchrt.  Feuerwehrsaal (Lfd. Nr. 10): Der Feuerwehrsaal stellt eine Kombination mehrerer R\u00e4ume dar, die zusammengef\u00fchrt wurden und f\u00fcr verschiedene Nutzungen vorgesehen sind, wodurch Einsparungen realisiert werden konnten. Der Feuerwehrsaal ben\u00f6tigt eine Grundfl\u00e4che von 1,5 m2 pro Teilnehmer, beispielsweise f\u00fcr die Abteilungsversammlung der zuk\u00fcnftig zusammengelegten Abteilung Affst\u00e4tt-Kuppingen. An dieser nehmen neben den Vertretern der Abteilung auch die Verwaltung und die Ortschaftsr\u00e4te teil. Dies f\u00fchrt zu einem gro\u00dfen Raumbedarf, der im Rahmen der allt\u00e4glichen Nutzung in dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung nur selten zusammenh\u00e4ngend erforderlich ist. Daher ist vorgesehen, den Raum mittels mobiler Trennw\u00e4nde mehrfach unterteilen zu k\u00f6nnen, um gleichzeitig den in der Norm geforderten Schulungsraum, den Bereitschaftsraum und einen weiteren Besprechungsraum realisieren zu k\u00f6nnen. Auf diese Weise wird eine umfangreiche Ressourceneinsparung erzielt. So wird durch die Mehrfachnutzung im Vergleich zur Einzelnutzung ein zus\u00e4tzlicher Raumbedarf von 195 m2 eingespart.  K\u00fcche bzw. Lager K\u00fcche (Lfd. Nr. 12-13): Die DIN 14092, welche als Planungsgrundlage f\u00fcr Feuerwehrh\u00e4user gilt, unterscheidet nicht zwischen dem Umfang und dem Verwendungszweck eines Feuerwehrhauses. Die darin festgelegten Mindestgr\u00f6\u00dfen m\u00fcssen daher auch auf das kleinste Feuerwehrhaus anwendbar sein und beinhalten f\u00fcr die K\u00fcche lediglich eine Teek\u00fcche mit 8 m2. Diese Gr\u00f6\u00dfenordnung ist jedoch f\u00fcr das zuk\u00fcnftig zweitgr\u00f6\u00dfte Feuerwehrhaus der Feuerwehr Herrenberg nicht ausreichend. Die K\u00fcche muss vielmehr so dimensioniert sein, dass sie im Einsatzfall die Verpflegung f\u00fcr etwa 100 Einsatzkr\u00e4fte zubereiten kann. Daraus ergibt sich auch der Bedarf an einer abschlie\u00dfbaren Lagerm\u00f6glichkeit f\u00fcr Verpflegung und Getr\u00e4nke, um die kritische Infrastruktur der Feuerwehr f\u00fcr mindestens 72 Stunden aufrechterhalten zu k\u00f6nnen. F\u00fcr die allt\u00e4gliche Nutzung wird von einem Bedarf im Rahmen der zwei bis drei monatlichen \u00dcbungen im kleinen bis mittleren Umfang ausgegangen, w\u00e4hrend gr\u00f6\u00dfere Veranstaltungen und Feste nur in geringen einstelligen Ma\u00dfen anfallen. Entsprechend diesem Nutzungsumfang ist die Realisierung mittels einer haushalts\u00fcblichen Ausstattung vorgesehen, welche entsprechend dem Nutzungskreis umfangreicher ausf\u00e4llt, aber keine Gastrok\u00fcche darstellt.  Mehrzweckraum (Lfd. Nr. 14): Der Mehrzweckraum kombiniert mehrere in der DIN 14092 geforderte R\u00e4umlichkeiten, wie den Lehrmittelraum und das Archiv. Durch die entsprechende Ausgestaltung mit abschlie\u00dfbaren Schr\u00e4nken k\u00f6nnen in diesem Raum auch weitere Nutzungen vorgesehen werden, wie beispielsweise die Kinderbetreuung in der sp\u00e4teren Phase des Einsatzes, wenn im Erdgeschoss der Stabsraum ben\u00f6tigt wird, oder die Aufstellung einzelner, von den Abteilungen eigenst\u00e4ndig beschaffter Fitnessger\u00e4te. Auch hier wird die gem\u00e4\u00df der Normung definierte Gesamtfl\u00e4che der einzelnen R\u00e4ume durch die Zusammenf\u00fchrung in einen gemeinsamen Raum reduziert. Vereinsraum (Lfd. Nr. 18): Eine ehrenamtlich gepr\u00e4gte Feuerwehr lebt von der Kameradschaft und der Gemeinschaft. Ein Vereinsraum, der der Kameradschaftspflege dient und den ehrenamtlichen Kr\u00e4ften die M\u00f6glichkeit zur eigenen Gestaltung bietet, ist daher unverzichtbar. Die Norm sieht diesen Raum jedoch nicht vor, da  wie oben ausf\u00fchrlich beschrieben  die Norm auf alle Feuerwehrgeb\u00e4ude anwendbar sein muss und beispielsweise Wachen von Berufsfeuerwehren logischerweise keinen Vereinsraum ben\u00f6tigen. Allgemeines Lager (Lfd. Nr. 20): Da in Affst\u00e4tt-Kuppingen zus\u00e4tzlich Material der gesamten Feuerwehr Herrenberg untergebracht werden muss, beispielsweise f\u00fcr den Umweltschutzzug, f\u00e4llt die ben\u00f6tigte Lagerfl\u00e4che entsprechend gro\u00df aus. Der ermittelte Lagerbedarf umfasst 16 Europaletten, die gegebenenfalls in Regalsystemen platzsparend gelagert werden k\u00f6nnen. Hausanschlussraum, L\u00fcftungsanlage, Heizungsraum (Lfd. Nr. 25-27): Die Fl\u00e4chenbedarfsplanung f\u00fcr Hausanschlussraum, L\u00fcftungsanlage und Heizraum richtet sich nach den tats\u00e4chlichen Erfordernissen. Eine Stellungnahme der Stadtwerke folgt unter dem Punkt 3. Umsetzung.     Putzmittelraum (Lfd. Nr. 28): Entsprechend der Norm ist f\u00fcr jedes der beiden Vollgeschoss ein Putzmittelraum mit jeweils mindestens 4m2 vorgesehen. Da das Geb\u00e4ude jedoch \u00fcber einen Aufzug verf\u00fcgen wird, kann ein zentraler Raum f\u00fcr das gesamte Geb\u00e4ude eingeplant werden. Dieser Raum f\u00e4llt aufgrund der zusammengefassten Nutzung und der realistisch ben\u00f6tigten Lagerkapazit\u00e4ten f\u00fcr Sanit\u00e4rausstattung etwas gr\u00f6\u00dfer aus. Insgesamt reduziert sich dadurch die Gesamtsumme der Fl\u00e4chenanforderungen. Aufzug (Lfd. Nr. 32): Der Aufzug gew\u00e4hrleistet die Barrierefreiheit des Geb\u00e4udes und erm\u00f6glicht allen Nutzern einen stufenlosen Zugang vom Erdgeschoss in das Obergeschoss. Der Nutzerkreis umfasst dabei neben k\u00f6rperlich eingeschr\u00e4nkten Feuerwehrangeh\u00f6rigen auch die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung sowie Mitglieder des Ortschafts- und Gemeinderates bei entsprechenden Gremiensitzungen.    Umsetzung  3.1 Planungsrecht F\u00fcr den Feuerwehrstandort wurde ein ca. 5.000 qm gro\u00dfes Grundst\u00fcck im s\u00fcd\u00f6stlichen Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans zum Gewerbegebiet Binsenkolben VI in m\u00f6glichst geringer Entfernung zur Oberjesinger Stra\u00dfe (B296) reserviert. Das Grundst\u00fcck geht im Zuge des aktuell laufenden Umlegungsverfahrens ins Eigentum der Stadt Herrenberg \u00fcber.   Der Bebauungsplanentwurf setzt f\u00fcr das Grundst\u00fcck eine maximal \u00fcberbaubare Grundst\u00fcckfl\u00e4che (GRZ) von 0,8, eine maximale Geb\u00e4udeh\u00f6he von 10 Metern sowie als Dachform Flachdach fest. Die Geb\u00e4udel\u00e4nge ist auf 75 m begrenzt. Die Art und das Ma\u00df der baulichen Nutzung sowie Vorgaben bzgl. der zul\u00e4ssigen L\u00e4rmemissionen sind bei der Planung des Feuerwehrstandortes ber\u00fccksichtigt werden. Es liegt eine schalltechnische Stellungnahme L\u00e4rmschutz Feuerwehr Binsenkolben, Herrenberg vom 27.04.2022 vor, die in der weiteren Planung insbesondere beim Fl\u00e4chenlayout und bei der Geb\u00e4udeanordnung zu beachten ist.     3.2 Empfehlung zur energetischen Versorgung und technischen Geb\u00e4udeausstattung im Neubau des Feuerwehrhauses Affst\u00e4tt - Kuppingen Aus Sicht der Stadtwerke Herrenberg ist es im weiteren Planungsprozess empfehlenswert, fr\u00fchzeitig ein ganzheitlich abgestimmtes Energie- und Technikkonzept f\u00fcr den Neubau des Feuerwehrhauses der zusammengef\u00fchrte Abteilung Affst\u00e4tt und Kuppingen zu entwickeln. Ziel ist eine m\u00f6glichst klimaneutrale energieeffiziente und auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmte Energieversorgung.  Erste Gespr\u00e4che diesbez\u00fcglich wurden bereits mit den SWH gef\u00fchrt. Detaillierte Planungen sind Gegenstand des n\u00e4chsten Planungsschrittes.  3.3 N\u00e4chster Schritt: Planerauswahlverfahren 3.3.1 Grundlage f\u00fcr die Vergabe von Planungsleistungen  Die f\u00fcr die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ma\u00dfgeblichen Vergaberegelungen sind ab den EU-Schwellenwerten in den \u00a7\u00a7 15 bis 19 VgV beschrieben und richten sich nach dem gesch\u00e4tzten Auftragswert.  F\u00fcr Planungsleistungen liegt aktuell der EU-Schwellenwert bei 221.000 Euro netto. Hierbei ist die Summe aller an der Planung beteiligten Disziplinen (bspw. Objekt- und weitere Fachplanungen (HLS, Elektro, Au\u00dfenanlagen, Tragwerk, etc.)) zu ber\u00fccksichtigen. (Stand: 01.Januar 2025)   3.3.2 Vergabeverfahren zur Objektplanung f\u00fcr den Neubau der FFW Affst\u00e4tt/Kuppingen  Auf Grundlage der gesch\u00e4tzten Grobkosten von 10 Mio.  brutto (siehe Anlage 3) und der zu erwartenden Planungsleistungen f\u00fcr den Neubau der FFW Affst\u00e4tt/Kuppingen ist die Stadt Herrenberg verpflichtet ein entsprechendes Planerauswahlverfahren laut EU-Recht, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung (GWB) und der Verordnung \u00fcber die Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge (Vergabeverordnung VgV) durchzuf\u00fchren.  Aufgrund der Vorgaben aus dem Bebauungsplan und dem Raumprogramm sind diverse Anforderungen vorgegeben, die es bei einer Planung zu ber\u00fccksichtigen gilt.  Um den planerischen Anforderungen u.a. gerecht zu werden, wird beabsichtigt mittels Vergabeverfahren mit L\u00f6sungsvorschlag (laut \u00a7 17 VgV) den Objektplaner (Architekturb\u00fcro) zu ermitteln.             Quelle: Ratgeber AK BW, Stand: Januar 2024 F\u00fcr die Betreuung und Durchf\u00fchrung des Vergabeverfahrens soll ein externes B\u00fcro hinzugezogen werden. 3.3.3 Grobe Zeitschiene zur Findung eines Objektplaners (Architekturb\u00fcros)  Die reine Dauer des Auswahlverfahrens ben\u00f6tigt unter Einhaltung der gesetzlich vorgegeben Fristen ca. 6-7 Monate.  Des Weiteren sind noch zus\u00e4tzliche Zeitfenster von ca. 18 Wochen in Summe vorzusehen, f\u00fcr die Vorbereitung des Verfahrens (Auswahl des Verfahrensbetreuers, Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, etc.) und die abschlie\u00dfende Bearbeitung zur Beschlussfassung im Sommer 2026.                  3.4 Zuk\u00fcnftige Nutzung der bisherigen Feuerwehrh\u00e4user Affst\u00e4tt & Kuppingen   F\u00fcr beide Bestandsstandorte wird parallel zum VGV-Verfahren alternative Nutzungsm\u00f6glichkeiten und/oder der Verkauf von Grundst\u00fccken gepr\u00fcft. Diese \u00dcberpr\u00fcfung beinhaltet auch die R\u00e4umlichkeiten des DRK Ortsvereins Kuppingen / Oberjesingen. Hier steht die Verwaltung in engem Austausch mit dem Ortsverein, da eine Integration des DRK im neuen Feuerwehrger\u00e4tehaus aus fl\u00e4chenbezogenen Gr\u00fcnden keine M\u00f6glichkeit darstellt.   Ressourceneinsatz  F\u00fcr das VGV-Verfahren des Neubaus des Feuerwehrhauses der Abteilung Affst\u00e4tt-Kuppingen stehen auf dem Investitionsauftrag I 712600010006 Haushaltsmittel in H\u00f6he von 300.000  zur Verf\u00fcgung. Die zur Umsetzung der Bauma\u00dfnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden von der Verwaltung nach Vorliegen der Kostenberechnung in den Haushaltsplan 2027 ff. eingeplant.   Mit einem m\u00f6glichen Baubeschluss (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) im Sommer/ Herbst 2026 abh\u00e4ngig von der haushalterischen Gesamtsituation der Stadt voraussichtlich in die Haushaltsplanung ab 2027ff eingeplant.   F\u00fcr den Neubau wird mit einem Zuschuss von 990.000  entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums\u00fcber Zuwendungen f\u00fcr das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV) gerechnet, welche dann ebenfalls eingeplant wird. IV. Anlagen:  Anlage: 1: \u00d6 Kartenauszug Bebauungsplan Binsenkolben VI  Anlage: 2: \u00d6 Raumprogramm  Anlage: 3: \u00d6 Grobkostenermittlung  Anlage: 4: \u00d6 M\u00f6glicher F\u00f6rderbetrag  Anlage: 5: \u00d6 Meilensteinplan      Susanne Schreiber   Marvin Binder  Claudia Janoch  Baub\u00fcrgermeisterin  Feuerwehr  Geb\u00e4udemanagement     \f\f \r\n","accessUrl":"https://herrenberg.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20252204100083&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://herrenberg.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20252204100083&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://herrenberg.gremien.info/oparl/file/vla%7C20252204100083%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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